Pflege - was plant die neue Ampelkoalition?

Pflege - was plant die neue Ampelkoalition?

Seit den 1990er-Jahren gibt es die Pflegeversicherung, in die alle Arbeitnehmer und ein großer Teil der Selbstständigen verpflichtend einzahlen müssen. Die damalige Regierung brachte das Gesetz auf den Weg, weil die Pflege durch die Angehörigen nicht mehr sichergestellt war. Die höhere Mobilität und die zunehmende Kinderlosigkeit waren Gründe. Auch gibt es durch den demographischen Wandel immer mehr ältere Menschen, während weniger Kinder geboren wurden. Mittlerweile hat die Pflegeversicherung verschiedene Anpassungen bekommen. Pflegegrade lösten die drei Pflegestufen ab. Sie erlauben eine bessere Differenzierung des Bedarfs an Unterstützung. Abhängig vom Pflegegrad gibt es eine Vielzahl an Leistungen, die besser als früher auf den Patienten abgestimmt sind.

 

Leistungen sind vom Hilfebedarf abhängig

Anders als bei den Pflegestufen orientieren sich die Leistungen nunmehr stärker an dem tatsächlichen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen. Ferner sind sie an das Leben in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung angepasst. Der Vorteil ist, dass die Pflegebedürftigen eine optimale Unterstützung bekommen. Die Bestimmung des Pflegegrades erfolgt durch den medizinischen Dienst. Die Einstufung ist nicht dauerhaft bindend: Sollte sich der Hilfebedarf verbessern oder verschlechtern, können die Mitarbeiter vom medizinischen Dienst Anpassungen vornehmen. Ein Beispiel für mögliche
Leistungen nach Anerkennung des Pflegegrades 2:

  • Monatlich 316 EUR Pflegegeld
  • 689 EUR monatlich Pflegesachleistung
  • Tages- und Nachtpflege: 689 EUR
  • 1.612 EUR jährlich für die Kurzzeitpflege
  • 1.612 EUR jährlich für die Verhinderungspflege
  • Monatlich 770 EUR für eine vollstationäre Pflege


Weitere Leistungen können im Rahmen der Betreuung und Entlastung, für Pflegemittel, einen Hausnotruf oder die Wohnraumanpassung auf Antragstellung gewährt werden. Dabei handelt es sich um Einzelleistungen oder monatliche Zahlungen. Beachten Sie, dass alle Leistungen an die tatsächlichen Voraussetzungen angepasst sein müssen. So bekommt jeder Bedürftige das monatliche Pflegegeld und verschiedene Sachleistungen. Leistungen für eine Kurzzeitpflege oder eine vollstationäre Pflege sind jedoch nur dann möglich, wenn Sie diese Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Pauschale Zahlungen werden in einigen Bereichen nicht gewährt.

 

Neue Anpassungen in der Pflege sind notwendig

Die Versorgung der Pflegebedürftigen ist durch die Pflegeversicherung finanziell in Teilen sichergestellt. Ein großes Problem stellt aber das Personal dar: Seit Jahren gibt es in Deutschland einen Pflegenotstand, weil es nicht genügend Pfleger gibt, die eine Versorgung in den Heimen und zu Hause sicherstellen können. Obwohl in der Vergangenheit neue Pflegedienste entstanden sind und Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben wurden, reicht es nicht aus, um alle Menschen, die einen Pflegebedarf haben, zu versorgen. Es fehlen Heimplätze, weil die Pfleger überlastet sind oder Heime aufgrund von Auflagen schließen müssen. Hinzu kommt die schwierige Situation in der Pflege seit dem Beginn der Corona-Pandemie.

 

Änderungen sind im Koalitionsvertrag festgehalten

Die neue Ampel-Regierung hat die Notlage erkannt und möchte gegensteuern. So sollen Pflegekräfte künftig deutlich angemessener bezahlt werden. Dies soll einen Anreiz schaffen, diesen Beruf zu ergreifen und auch längere Zeit in ihm zu arbeiten. Die Ampel hat die Bereiche Gesundheit und Pflege für die nächsten vier Jahre zu einem Hauptthema in der Regierungsarbeit gemacht. Dies betrifft nicht nur die Pflege, sondern auch die Krankenhäuser, deren Beschäftigungssituation ebenfalls prekär ist. Dies führte in der Vergangenheit zum Abbau von Betten und zur Schließung von Einrichtungen. Künftig sollten auch in diesem Bereich bessere Arbeitsbedingungen gelten.