Eberhardt Travel GmbH

Eberhardt Travel GmbH

Versicherungsunternehmen: 
AGB: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach erhält der Reisende die vollständige Reisebestätigung. Dazu ist Eberhardt TRAVEL nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn handelt. Ziff. 1.a). gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang Ihnen Eberhardt TRAVEL unverzüglich elektronisch bestätigt. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende Eberhardt TRAVEL den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird auch hier der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.

b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Eberhardt TRAVEL bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.

c) Telefonisch nimmt Eberhardt TRAVEL, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat und die Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann Eberhardt TRAVEL von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben zurückzuschicken. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels Reservierungssystemen gilt das unter 1.c) Ausgeführte entsprechend.

d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den Eberhardt TRAVEL 10 Tage gebunden ist und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann. Für die Annahme wird die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen.

e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten sonstigen Nebenleistungen ist Eberhardt TRAVEL lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Eberhardt TRAVEL haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

2. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

a) Eberhardt TRAVEL unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen)

b) Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 2.a) hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich Eberhardt TRAVEL nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

c) Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 7. (Rücktritt) entsprechend.

3. Zahlung

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15 % des Reisepreises pro Person nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen. Bei Tagesfahrten gilt abweichend Punkt 3.c). Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 12. a) abgesagt werden kann. Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten.

b) Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines.

c) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. Der Reisepreis wird hierbei 8 Tage vor Reisebeginn fällig.

d) Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, hat Eberhardt TRAVEL das Recht, nach Mahnung und Fristsetzung seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.

e) Die Zahlung des Reisepreises erfolgt wahlweise per Rechnung oder Kreditkarte. Bei Bestellung von Reisegutscheinen erfolgt die Zahlung generell auf Rechnung.

4. Leistungen

a) Prospekt- und Katalogangaben sind für Eberhardt TRAVEL bindend. Hat sich Eberhardt TRAVEL im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann Eberhardt TRAVEL vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.

b) Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 4. a) nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

c) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Regel in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Eberhardt TRAVEL bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.

5. Preisänderungen

a) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate, kann Eberhardt TRAVEL Preiserhöhungen bis 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.a) zulässige Preisänderung hat Eberhardt TRAVEL dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Eberhardt TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

d) Die Rechte nach Ziffer 5.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung von Eberhardt TRAVEL dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Leistungsänderungen

a) änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Eberhardt TRAVEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Eberhardt TRAVEL dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Eberhardt TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot zu offerieren. Ziffer 5.d) gilt entsprechend.

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

7. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise

Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:

a) bei Pkw-, Bus- und Bahnreisen
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 10 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 15 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %


Abweichend gilt bei unseren Tagesfahrten
• bis 10 Tage vor Reisebeginn 5 €
• ab 9. Kalendertag vor Reisebeginn 30 %
• ab 4. Kalendertag vor Reisebeginn 60 %
• am Reisetag 90 %


b) bei Flugreisen
• bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 75 %
• ab 3. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %


c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten
• bis 60. Kalendertag vor Reisebeginn 35 %
• ab 59. Kalendertag vor Reisebeginn 40 %
• ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 50 %
• ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 70 %
• ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 90 %


Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt, Katalog bzw. Internet.

d) Bei Stornierung von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann.

e) Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.

f) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eberhardt TRAVEL oder der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

g) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

h) Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 7.a) bis 7. g) entsprechend angewandt.

8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen (z.B. von Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Reisetermin, Beförderungsleistung, Unterkunft), so ist dies grundsätzlich nur durch einen Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter 7. a) bis 7. c) genannten Bedingungen und einer Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Bei Umbuchungen von Pkw, Bus- oder Bahnreisen bis vier Wochen vor Reisebeginn kann Eberhardt TRAVEL stattdessen eine Bearbeitungsgebühr von pauschaliert 30 EURO verlangen, soweit Eberhardt TRAVEL nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Eberhardt TRAVEL ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was Eberhardt TRAVEL durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

9. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und Eberhardt TRAVEL der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

b) Der Reisende und der Dritte haften Eberhardt TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für sämtliche durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.

10. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Eberhardt TRAVEL ist aber verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

a) Eberhardt TRAVEL kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Eberhardt TRAVEL und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eberhardt TRAVEL steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

b) Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

12. Mindestteilnehmerzahl

a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Eberhardt TRAVEL erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

b) Eberhardt TRAVEL wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 12. a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Davon abweichend gilt bei Tagesfahrten die Erklärung bis spätestens 8 Tage vor Reisebeginn

c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Eberhardt TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 12. c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Eberhardt TRAVEL dieser gegenüber geltend zu machen.

e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 12. c) Gebrauch, ist der vom Reisenden bereits gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

13. Kündigung infolge höherer Gewalt

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (z. B. Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.

b) Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.

c) Eberhardt TRAVEL ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat Eberhardt TRAVEL die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

d) Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

e) Informationspflichten seitens Eberhardt TRAVEL im übrigen bleiben unberührt.

14. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden

a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.

b) Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen bei Eberhardt TRAVEL direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefonund Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

c) Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er Eberhardt TRAVEL eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und Eberhardt TRAVEL bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 14. a)) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand von Eberhardt TRAVEL.

d) Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er Eberhardt TRAVEL eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für Eberhardt TRAVEL erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann Eberhardt TRAVEL für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.

f) Eberhardt TRAVEL hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.

g) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Eberhardt TRAVEL nicht zu vertreten hat.

15. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche Haftung von Eberhardt TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

ab) wenn Eberhardt TRAVEL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Eberhardt TRAVEL gegenüber dem Reisenden auf diese übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten.

d) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Eberhardt TRAVEL aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Eberhardt TRAVEL bei Sachschäden bis 4.000 EURO. übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Eberhardt TRAVEL geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16.a) – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an Eberhardt TRAVEL durch den Reisenden beginnt. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 16.a) betroffenen Ansprüche in drei Jahren.

17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform

a) Eberhardt TRAVEL nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Verbraucherschlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon +49 7851 79579 40, Telefax +49 7851 79579 41, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de

b) Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über unsere Internetseite oder mittels E-Mail bereit.

18. Sonstige Bestimmungen

Nur für Reisemittler: Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für Eberhardt TRAVEL tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht ergeben. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preise im Katalog in Euro angegeben und gelten pro Person.
(Stand: Februar 2017)

Reiseveranstalter
Eberhardt TRAVEL GmbH
Zschoner Ring 30
01723 Kesselsdorf

Handelsregisterbuch: 2688 Amtsgericht Dresden
Umsatzsteuer ID: DE 140 296 056