Kur-Zuschüsse von deutschen Krankenkassen

Kur-Zuschüsse von deutschen Krankenkassen

Krankenkassenzuschüsse für Kuren

Der Kurort und die Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei gewählt werden. In unserem Programm finden Sie ein großes Angebot an Kurreisen, die für Sie über die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemassnahme (auch bekannt als “offene Badekur”) bei Ihrer Krankenkasse nochmals deutlich günstiger werden können. Mittlerweile genehmigen und bezuschussen auch die meisten Krankenkassen ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemassnahme in den EU-Ländern. Diese Kuren sehen einen Zuschuss für Übernachtungen und Verpflegung sowie Transport von bis zu 13,- Euro pro Tag vor, weiterhin die Übernahme der Kuranwendungen unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Patienten (teilweise abhängig von der Kurdauer).

Ein Anspruch auf einen Kuraufenthalt besteht alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist gewährt werden. Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.

Nach jetzigem Kenntnisstand muss der Kurreisende die Anwendung zunächst selbst bezahlen. Dies erfolgt über die Buchung der Heil- und Spezialkur sowie des Kururlaubes. In unserem Angebot sind mind. 2 Kuranwendungen pro Werktag inklusive, die von einem Kurarzt oder einem Therapeuten vor Ort verordnet werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kuranwendungen vor Ort zu kaufen.

Nach der Kur hat der Kurreisende folgende Unterlagen bei seiner Krankenkasse für die Rückerstattung einzureichen: eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen und der dazugehörigen Kosten. Auch zusätzliche Anwendungen wie z.B. Massagen können von den Krankenkassen berücksichtigt werden. Die Bescheinigung sollte sich der Reisende vom Kurhotel / Kurhaus anhand der Therapie- oder Kurkarte ausstellen lassen. Diese reichen Sie nach Rückreise bei Ihrer Krankenkasse ein.

Es empfiehlt sich immer, Ihre Krankenkasse nach einem Zuschuss zu fragen. Nach unseren Erfahrungen besteht immer häufiger die Chance, eine Bewilligung für unsere Kurreisen zu bekommen. Zusammen mit Ihrem Hausarzt können Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Gerne berät Sie unser Fachteam auch persönlich.

Einlösung mitgebrachter Rezepte

Sollte Ihre Krankenkasse die Bezuschussung einer ambulanten Kur ablehnen, können Sie in vielen Häusern aus dem Reiseprogramm auch mitgebrachte Rezepte Ihres Haus- bzw. behandelnden Arztes einlösen, die direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden. In diesem Fall finden Sie einen entsprechenden Vermerk in der Hotelbeschreibung. Am Kurort besteht auch oft die Möglichkeit, einen Badearzt aufzusuchen, der Ihren Kuraufenthalt mit Ihnen in Abstimmung mit den mitgebrachten Rezepten plant.

Bitte beachten Sie:

mitgebrachte Rezepte dürfen grundsätzlich nicht älter als 10 Tage sein! Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub aktuelle Befunde und Röntgenbilder mit.

Merken Sie sich bitte bei allen Kuren:

  • Vor der Kur müssen Sie erst zum Arzt gehen. Dieser bescheinigt die Dringlichkeit einer Kur.
  • Gehen Sie außerdem zur Krankenkasse wegen einer Genehmigung der Kur sowie der Auskunft über Art und Höhe der Kostenübernahme.
  • Jetzt können Sie eine Kur aus dem Programm von Kuren24 buchen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Kuren24.

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